Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Übersicht

» Teil I: AGB für Bestellungen über Internetshop
» Teil II: AGB für den Geschäftsverkehr

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der AHF analysentechnik AG für Bestellungen über den Internetshop

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Regelungen des Teil I gelten für Bestellungen zwischen uns und einem Unternehmer i.S.v. § 310 BGB, nachstehend „Kunde“ genannt, welche über den Internetshop auf www.ahf.de erfolgen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Ein Verkauf der über den Internetshop erhältlichen Waren erfolgt ausschließlich an Geschäftskunden, zu verstehen als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zustande mit

AHF analysentechnik AG
Kohlplattenweg 18
DE-72074 Tübingen

eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 381970

(3) Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen. 
(4) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit uns allein maßgeblich an.
(5) Wir bestätigen den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch uns dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung in Form einer Auftragsbestätigung.

§ 3 Mindest- und Höchstbestellwert

Der Mindestbestellwert ohne Versandkosten beträgt pro Bestellung netto 50,00 EUR, der Höchstbestellwert netto 8.000,00 EUR.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

§ 5 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit

(1) Die angegebenen Preise im Internetshop sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten ab Werk. Hinzu kommen etwaige Versandkosten.
(2) Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. 
(3) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungstellung auf unser Konto zur Zahlung fällig.

§ 6 Lieferung

Liefertermine gelten nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

§ 7 Sonstiges

Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anderes geregelt, gelten ergänzend Teil II Allgemeine Geschäftsbedingung der AHF analysentechnik AG für den Geschäftsverkehr.

Teil I Version: 1.5 / Stand: 28.10.2015
Formulierungen in Teil I teilweise übernommen von Gratis AGB (www.agb.de) sowie www.kluge-recht.de

  

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der AHF analysentechnik AG für den Geschäftsverkehr

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der AHF analysentechnik AG („AHF“) sind nur zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB bestimmt. 
(2) Sie haben ebenfalls Geltung für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt AHF nicht an, es sei denn AHF stimmt diesen ausdrücklich zu.

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Mindestbestellwert

(1) Angebote von AHF sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Bestellungen sind für AHF nur verbindlich, soweit AHF sie schriftlich innerhalb von zwei Wochen bestätigt oder ihnen innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung der Ware nachkommt.
(3) Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt 50,00 EURO netto.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

(1) Preise verstehen sich zuzüglich ggf. fälliger gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab Werk. Kosten für Verpackung, Transport-, Fracht- und Versicherungskosten sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben gehen zu Lasten des Kunden, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in EURO auf unser Konto zur Zahlung fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang. 
(3) Bei Kunden, mit denen AHF erstmalig oder nicht regelmäßig zusammenarbeitet, behält sich AHF vor, nur gegen Vorauskasse bzw. Nachnahme zu liefern.
(4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist AHF berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern und ist zu weiteren Lieferungen aus laufenden Lieferverträgen nicht verpflichtet. Kann AHF einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist AHF berechtigt, diesen geltend zu machen. 
(5) Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist AHF – unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen.
(6) Verbindlichkeiten gegenüber dem Kunden (z. B. aus Gutschrift) kann AHF mit offenen Forderungen gegen den Kunden verrechnen.

§ 4 Lieferzeit, Versand und Gefahrübergang

(1) Liefertermine gelten nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung. Sie gelten als erfüllt, wenn die Ware zum vereinbarten Termin als versandbereit gemeldet worden ist.
(2) Die Lieferung erfolgt FCA (Free Carrier) Kohlplattenweg 18, 72074 Tübingen, Germany Incoterms 2020.
(3) Ein etwaiger Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden und zwar auch dann, wenn AHF ausnahmsweise die Versendungskosten trägt.
(4) Höhere Gewalt und nicht von AHF zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Betriebsmitteln, verzögerte Belieferung oder Nichtbelieferung durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen entsprechend und befreit AHF bei dadurch bedingter Unmöglichkeit von der Lieferpflicht. 
(5) Lieferverzug von AHF setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist und den Ablauf dieser Nachfrist voraus.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Waren bleiben Eigentum von AHF bis zur Erfüllung aller ihr gegenüber dem Kunden zustehenden Ansprüche. 
(2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus sicherheitshalber an AHF ab, die Abtretung wird von AHF hiermit angenommen.
(3) Wird die von AHF gelieferte Ware vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bestimmungsgemäß weiterveräußert oder aus einem anderen Rechtsgrund Dritten übergeben, tritt der Kunde hiermit sicherheitshalber AHF alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten ab. Der Kunde ist berechtigt und verpflichtet, soweit von AHF nichts anderes bestimmt ist, den Gegenwert für die weiterveräußerte Ware, der ohne weiteres Eigentum von AHF wird, einzuziehen und für AHF abgesondert von den übrigen Zahlungsmitteln zu verwahren. Übersteigt der Wert der für AHF bestehenden Sicherheiten die gesicherte Forderung insgesamt um mehr als 20 %, verpflichtet sich AHF auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl.
(4) Auf Verlangen von AHF hat der Kunde, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bekannt zu geben und AHF die zur Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Unterlagen auszuhändigen. 
(5) Wird die Ware vom Kunden bearbeitet oder verändert, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neue Sache. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt AHF Miteigentum an der hergestellten neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. 
(6) In dem Fall, dass die unter Eigentumsvorbehalt von AHF stehende Ware z. B. durch Pfändung von Dritten in Anspruch genommen wird oder Dritte Ansprüche auf die dem AHF abgetretene Forderung geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, AHF davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und den Dritten über den Eigentumsvorbehalt bzw. die Abtretung zu informieren.
(7) Der Eigentumsvorbehalt besteht im Zweifel solange fort, bis der Kunde in jedem Einzelfall nachweist, dass die Ware vollständig bezahlt ist.

§ 6 Ware zur Erprobung

(1) Erhält der Kunde Ware zur Erprobung, so wird ihm diese für maximal vier Wochen kostenlos überlassen. 
(2) Während der Erprobungszeit ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Wird sie während dieser Zeit beschädigt oder in einem solchen Maße abgenutzt, dass eine bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand wieder hergestellt werden kann, so ist AHF berechtigt, den dadurch entstandenen Wertverlust vom Kunden ersetzt zu verlangen.
(3) Nach Ablauf der Frist ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf seine Kosten und originalverpackt an AHF zurückzusenden.
(4) Wird die Ware nach Ablauf der gewährten Erprobungszeit nicht unverzüglich an AHF zurückgesandt, so wird dies als Kaufentscheidung angesehen und AHF ist berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen.

§ 7 Gewährleistung, Haftung, Rücksendungen, Dekontaminationspflicht

(1) Offensichtliche Mängel an der Ware sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu beanstanden, versteckte Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Transportschäden hat der Kunde sofort beim Spediteur oder Frachtführer zu beanstanden. Bei Nichtbeachtung der Prüf- und Rügepflicht sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen. 
(2) Soweit ein Mangel an der Ware vorliegt, darf AHF zunächst nach ihrer Wahl nachbessern oder nachliefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Ware verjähren in 12 Monaten ab Lieferung der Ware an den Kunden.
(3) Die Haftung von AHF, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie für zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungs- und Arzneimittelgesetz. 
(4) Benötigt der Kunde die Ware für andere Zwecke als die vereinbarten, muss er ihre spezielle Eignung für diese, auch hinsichtlich der Produktsicherheit, und ihre Übereinstimmung mit allen einschlägigen technischen, gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung vor dem geplanten Einsatz überprüfen. Für eine von AHF nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigte Verwendbarkeit ist die Haftung ausgeschlossen. 
(5) AHF haftet nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung der Ware oder für Folgen normaler Abnutzung, insbesondere von Verschleißteilen. 
(6) Im Übrigen ist die Haftung von AHF für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den von uns bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Unbeschadet der Rechte des Kunden bei Mängeln, sind Rücksendungen nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung von AHF zulässig. Eine Kürzung des Rechnungsbetrags ist in einem solchen Falle nicht zulässig. Die Vergütung erfolgt per Gutschrift.
(8) Bringt der Kunde die Ware in Zusammenhang mit umweltschädlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen Stoffen, so muss er im Falle einer Rücksendung der Ware an AHF die Ware auf seine Kosten zuvor reinigen bzw. reinigen lassen und dies in einer schriftlichen Dekontaminationserklärung verbindlich bestätigen.
(9) Wird eine erforderliche Dekontamination vom Kunden nicht vorgenommen, ist AHF berechtigt, die für die Dekontamination/Reinigung und Entsorgung anfallenden Kosten, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Im Weiteren haftet der Kunde für Schäden, welche durch kontaminierte Waren nach Rücksendung beim Empfänger oder Dritten verursacht wurden.

§ 8 Sonderanfertigungen

(1) Sonderanfertigungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(2) Bei Sonderanfertigungen ist eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5 Prozent bezüglich der bestellten Warenmenge zulässig. Berechnet wird die tatsächliche Liefermenge.
(3) Geringe, nicht funktionsmindernde Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit berechtigen nicht zu Beanstandungen oder Zurückweisungen.

§ 9 Handelsbeschränkungen

Die Lieferungen und Leistungen (Vertragserfüllung) stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr benötigt werden. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten insoweit außer Kraft.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Tübingen. 
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand das für Tübingen zuständige Amts- oder Landgericht. AHF ist jedoch berechtigt, den Kunden auch am Gerichtsstand seines Geschäftssitzes nach dem dort geltenden Recht zu verklagen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht wirksam.
(2) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht des Bundesrepublik Deutschland.
(3) Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
(4) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, welche der wirtschaftlichen Bedeutung und dem Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Teil II Version: 2.1 / Stand: Februar 2024